Wohngeld für Studenten

Welche Unterlagen gehören zur Antragstellung dazu?

Bei der Antragsstellung wird nach Miet- und Lastenzuschuss unterschieden.

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigst du mindestens folgende Formulare und Nachweise:

  • Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
  • Bescheinigung des Vermieters bzw. Mietvertrag
  • Einkommensnachweise, Bescheide über Leistungen
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten
  • aktuelle Rentenbescheide
  • Bescheide über Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld etc.)
  • Nachweis über Krankengeld
  • letzter Steuerbescheid (für Selbständige/Gewerbetreibende)

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigst du mindestens folgende Formulare:

  • Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
  • Anlage zum Antrag zur Ermittlung der Belastung
  • Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
  • Anlage zur Ermittlung der Wohnfläche

Desweiteren benötigst du:

  • Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
  • Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag
  • Bescheid über Eigenheimzulage
  • Einkommensnachweise, Bescheide über Leistungen
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten
  • aktuelle Rentenbescheide
  • Bescheide über Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld etc.)
  • Nachweis über Krankengeld
  • letzter Steuerbescheid (für Selbständige/Gewerbetreibende)

In deinem Wohngeldantrag musst du alle Einnahmen angeben, ohne Rücksicht darauf, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Auch einmalige Einnahmen sind anzugeben.

Sonstige Nachweise:

  • Ergänzende Erklärung für Azubis und Studenten
  • Immatrikulationsbescheinigung (Studenten)
  • BAföG-Bescheid (Studenten)
  • ergänzende Erklärung bei Mitbewohnern
  • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
  • Nachweise für Einkommensfreibeträge/Familienfreibeträge
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  • Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).

Ausländische Mitbürger sind zudem dazu verpflichtet, einen Pass bzw. ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.

Was fällt unter den Begriff „Einnahmen”?

Einnahmen sind alle steuerfreien und steuerpflichtige, einmalige und regelmäßige Einnahmen.

Zum Bruttoeinkommen gehören beispielsweise:

  • Arbeitseinkommen
  • Gehälter, Löhne, Weihnachtsgeld
  • Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit
  • Pauschal besteuerte oder steuerfreie Arbeitslöhne
  • Lohnersatzleistungen
  • Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II
  • Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld
  • Krankengeld, Mutterschaftsgeld
  • Renten, Pensionen, Versorgungsbezüge
  • Unterhaltszahlungen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

Wenn du dir nicht sicher bist, on deine Einkünfte für die Behörde von Bedeutung sind oder nicht, gibst du am besten alle deine Einkünfte an. Wohngeldzahlungen, die unberechtigt ausgezahlt wurden, müssen von dir nämlich an die Behörde zurückgezahlt werden.

Welche Kosten zählen unter den Begriff „Miete”?

Zur Miete zählen neben der Hauptmiete auch Kosten für:

  • den Wasserverbrauch
  • die Abwasser- und Müllbeseitigung
  • die Treppenbeleuchtung

Diese Kosten können auch dann auf die Mietzahlung gerechnet werden, wenn sie aufgrund des Mietvertrages nicht an den Vermieter, sondern direkt an einen Dritten bezahlt werden.

Nicht zur Miete zählen:

  • Betriebskosten der zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, der zentralen Brennstoffversorgungsanlagen sowie die vergleichbaren Kosten für die gewerbliche Lieferung von Wärme, insbesondere in Form der sog. Fernheizung
  • Untermietzuschläge des Mieters an den Vermieter
  • Vergütungen für die Überlassung von Möbeln, Kühlschränken und Waschmaschinen
  • Zuschläge für die Benutzung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken
  • die anteilige Miete für Wohnraum, der ausschließlich einem anderen entgeltlich zum Gebrauch überlassen wird (z. B. bei Untervermietung)

Was passiert wenn sich die finanzielle Situation des Wohngeldempfängers ändert?

Jeder Wohngeldempfänger unterliegt der Mitteilungspflicht.
Der Empfänger von Wohngelleistungen ist verpflichtet die zuständige Wohngeldstelle unverzüglich zu informieren, wenn:

  • der Wohnraum, für den Wohngeld gezahlt wird, z. B. wegen eines Wohnungswechsels, vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes von keinem zum Haushalt rechnenden Familienmitglied mehr genutzt wird
  • die Miete oder Belastung sich um mehr als 15 % verringert
  • das Familieneinkommen sich um mehr als 15 % erhöht
  • ein bei der Wohngeldberechnung in einem gültigen Bescheid berücksichtigtes Familienmitglied einen Antrag auf eine Transferleistung gestellt hat

Eine Wohngelderhöhung ist auf Antrag möglich, wenn:

  • sich die Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder erhöht hat
  • die zuschussfähigen Wohnkosten um mehr als 15 % gestiegen sind
  • sich das Familieneinkommen um mehr als 15 % verringert hat

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