Per Studienplatzklage zum Wunschstudium
Mit einem juristischen Winkelzug an den Wunschstudienplatz? Das klingt für die meisten zunächst befremdlich und realitätsfern. Doch die Möglichkeit mit einer Studienplatzklage an den Wunschstudiengang zu kommen ist bereits rege Praxis und wird seit Jahrzehnten betrieben. Der Gesetzgeber schaffte mit dem Grundgesetz für alle Deutschen das Recht ihre Ausbildungsstätte und ihren Beruf frei zu wählen. Das Bundesverfassungsgericht legte dieses Grundrecht in der wegbereitenden Entscheidung vom 18. 7. 1972 aus und ebnete so den Weg für die Studienplatzklage. In Folge müssen alle staatlichen Universitäten ihre Kapazitäten bei den numerus clausus beschränkten Fächern voll ausschöpfen. Praktisch gesprochen müssen die Universitäten die maximal mögliche Anzahl an Studienplätzen vergeben. Durch die Überprüfung der berechneten Plätze kann nun ein spezialisierter Rechtsanwalt feststellen, ob die Plätze im Studiengang bereits erschöpft sind. Zu meist werden noch zusätzliche Plätze gefunden, welche dann an die Kläger vergeben werden. Dies ist grundsätzlich an allen staatlichen Hochschulen und NC-beschränkten Fächern möglich. Die Studienplatzklage hat auf Grund der enorm ansteigenden Abiturientenquote und den aktuellen Doppelabiturjahrgängen stark an Bedeutung gewonnen und ist für viele die sinnvollste Möglichkeit ohne lange Wartezeit an ihr Wunschstudium zu kommen. Weitere Informationen findet ihr hier.