Studieren ohne Abitur
In allen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, auch ohne Abitur zu studieren. Da das Hochschulrecht Ländersache ist, existieren für den so genannten dritten Bildungsweg von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen und Regelungen. So kann etwa ein Probestudium, eine Zugangsprüfung oder auch ein direkter Zugang zum Studium vorgesehen sein.
Grundsätzlich verlangen alle Bundesländer folgende Voraussetzungen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie
- mehrjährige einschlägige Berufspraxis oder qualifizierte Weiterbildung (etwa zum/zur Meister/in, Techniker/in)
Teilweise kommen noch folgende weitere Voraussetzungen hinzu:
- Mindestalter von 24 Jahren
- Mindestnoten bei den vorangegangenen Berufs- oder Fortbildungsabschlüssen
- Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im jeweiligen Bundesland
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Nachweis der Prüfungsvorbereitung
Zugangsprüfung
Die Mehrzahl der Bundesländer führt Zugangsprüfungen, welche auch als Eignungs-, Einstufungs- bzw. Feststellungsprüfungen bezeichnet werden, durch. Diese bestehen in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei das Allgemeinwissen und fachliche Grundlagen des gewählten Studiengangs abgefragt werden.
Probestudium
Weiterhin wird in einigen Bundesländern das Studium zunächst auf Probe durchgeführt. Dieses Probestudium dauert grundsätzlich zwischen zwei bis vier Semester und bezieht sich auf ein Studienfach, für das auf beruflichem Wege einschlägige Kenntnisse erworben wurden.
Direkter Zugang oder Eignungsgespräch
Teilweise kann man das Studium auch ohne Zugangsprüfung oder Probezeit direkt beginnen. Teilweise werden aber vor Beginn des Studiums Beratungs- oder Eignungsgespräche durchgeführt.
Meisterstudium
Schließlich kann man in einigen Bundesländern mit abgeschlossener Meisterprüfung studieren. Dabei wird man entweder direkt zum gewünschten Studiengang zugelassen, muss an einem Beratungsgespräch teilnehmen oder wiederum mittels Probestudium das Studium aufnehmen. Dabei ist meistens eine einschlägig abgeschlossene Meisterprüfung und Berufserfahrung Zulassungsvoraussetzung.
Wie dies in den jeweiligen Bundesländern geregelt wird, könnt ihr entweder direkt bei der in Betracht kommenden Hochschule oder beim Kultus-/Wissenschaftsministerium bzw. der zuständigen Senatsverwaltung in Erfahrung bringen.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema findet ihr unter www.bildungsserver.de oder unter http://infobub.arbeitsagentur.de.
Solltet ihr kein Abitur haben, weil ihr keinen Platz erhalten habt, dann informiert euch doch mal über die Möglichkeiten, das Abitur einzuklagen.
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