Studienplatzklage
Was ist eine Studienplatzklage?
Die Studienplatzklage gibt dem Abiturienten die Möglichkeit, auch in numerus clausus beschränkten Studiengängen eine Zulassung zu erhalten. Einfach gesagt, kann mit Hilfe der Studienplatzklage auch derjenige studieren, dessen Abitur eigentlich nicht gut genug ist für den angestrebten Studiengang. Der Verfassungsgeber hat in Artikel 12 I Grundgesetz normiert, dass alle Deutschen das Recht haben, ihre Ausbildungsstätte frei zu wählen. Der Artikel bildet die rechtliche Grundlage der Studienplatzklage. Es ergibt sich daraus, dass die Universitäten verpflichtet sind, ihre Kapazitäten voll auszuschöpfen. Genau an diesem Punkt setzt die Studienplatzklage an. Der beklagten Universität wird unterstellt, dass sie nicht alle möglichen Plätze zur Verfügung gestellt hat. Das zuständige Verwaltungsgericht stellt dann im Rahmen eines Beschlusses fest, ob noch weitere Studienplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese außerkapazitären Plätze werden nun unter den Klägern vergeben. Sollten mehr Kläger vorhanden sein, als Plätze ermittelt wurden, werden diese bei den meisten Universitäten ausgelost. Die Kriterien wie der Abiturdurchschnitt oder andere subjektive Qualifikationen spielen dabei grundsätzlich keine Rolle. Zusammenfassend kann daher jeder Schulabgänger mit einem bestandenen Abitur im Rahmen der Studienplatzklage einen Studienplatz in dem jeweils gewünschten Studienfach erhalten.
Wie sind die Chancen einer Studienplatzklage?
Wie beschrieben spielen die subjektiven Kriterien der einzelnen Kläger kaum eine Rolle. Doch wie kann ich trotzdem meine persönlichen Chancen auf einen Studienplatz erhöhen?
Grundsätzlich gilt, die Chancen einer Studienplatzklage sind abhängig von der Zahl der Kläger. Da in den von der ZVS vergebenen Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Psychologie meistens sehr viele Kläger vorhanden sind, empfiehlt es sich, dort mehrere Universitäten zu verklagen. Man kann die Faustformel aufgestellen, desto mehr Universitäten verklagt werden, umso höher sind die Chancen auf einen Studienplatz. In kleinen Studiengängen gibt es meist sehr wenig bis gar keine Kläger, so dass hier die Chancen besser stehen.
Teilweise empfiehlt sich auch die sogenannte Doppelstrategie, wobei gleichzeitig in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin geklagt wird. Die Chance auf den Erhalt eines Studienplatzes wird somit erhöht, denn selbst bei Erhalt des ungewünschten anderen Studienganges ist dann ein Quereinstieg in den gewünschten möglich. Nachteilig sind die dabei teilweise sehr hohen Kosten.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen, welcher genau und individuell zu den einzelnen Studiengängen beraten kann!
Wie verläuft das Verfahren der Studienplatzklage ab?
Das Verfahren der Studienplatzklage ist juristisch gesehen meist ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz. Durch diese Maßnahme soll das Verfahren beschleunigt werden und alsbald eine Zulassung erreicht werden. Teilweise kommt es anschließend zu einem Hauptsacheverfahren, in welchem das jeweilige Gericht über die endgültige Zulassung entscheidet. Dabei kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass der erstrittene Studienplatz aus dem Einsweiligen Verfahren wieder verloren geht.
Die zunehmende Zahl der Kläger wirkt sich jedoch auch auf die Dauer aus. Allgemein wird damit gerechnet, dass die Gerichte bis zum Ende des jeweiligen Jahres für das Wintersemester entschieden haben und bis Mitte des Jahres für das Sommersemester. Die verspätete Zulassung wird von den Universitäten in der Regel mit speziellen Kursen zum Nachholen des Stoffes abgefedert.
Auch hier empfiehlt es sich, in jedem Fall einen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen, welcher genau und individuell zu dem jeweiligen Verfahren und dessen Risiken beraten kann!
Was kostet die Studienplatzklage?
Die Kosten für eine Studienplatzklage setzen sich grundsätzlich aus den Gerichtskosten, den Kosten der Gegenseite (Verwaltungskosten der Universität oder ggf. der gegnerischen Rechtsanwälte) und den Kosten des eigenen Rechtsbeistands zusammen. Die verschiedenen Kostenpunkte sind allgemein schwer zu beziffern, da die jeweils zuständigen Gerichte den Streitwert des Verfahrens unterschiedlich hoch festsetzen und die davon abhängige Kostenrechnung auch dementsprechend variiert. Die Kosten der verklagten Universität oder auch Fachhochschule richtet sich danach, ob sich die betreffende Institution rechtlich vertreten lässt. Im Falle einer Niederlage würden so die Kosten der gegnerischen Anwälte zusätzlich anfallen. Die eigenen Anwaltskosten richten sich für gewöhnlich nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz.
Teilweise werden solche Verfahren auch von Rechtschutzversicherungen übernommen.
Außerdem könntet ihr bei der Studienplatzklage auch einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, welche einkommensschwachen Personen in Form von finanzieller Unterstützung zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens gewährt werden kann. Solltet ihr der Meinung sein, dass dies auf euch zu treffen könnte, so solltet ihr dies dem Rechtsanwalt am besten gleich beim Erstgespräch mitteilen.
Auch hier kann ein Rechtsanwalt genauere Informationen geben!
Was kann man zusammenfassend sagen?
Zusammenfassend ist die Studienplatzklage ein Tor zu dem erwünschten und auf normalem Wege nicht zu erreichenden Studiengang. Für den Erfolg kann leider niemand garantieren und die Kosten sollten vorher bedacht werden. Interessenten sollten sich in fachspezifischen Kanzleien beraten lassen, um eine genaue Aufstellung der verschiedenen Punkte (Chancen, Kosten, usw.) für ihre Situation zu erhalten. Diese Gespräche sind bei einigen Kanzleien kostenfrei.
Rechtsanwalt zur Studienplatzklage
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Interessiert ihr euch für eine Studienplatzklage, sollet ihr zwingend nähere Informationen bei einem Rechtsanwalt einholen. Hier findet ihr eine Anwaltskanzlei, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Hochschulrechts – dazu zählt die Studienplatzklage – tätig sind.
Korte Rechtsanwälte – bundesweit tätig
Interview: Per Studienplatzklage zum Studium?, mit Prof. Dr. Niels Korte
Unsere Texte zur Studienplatzklage stellen keine Rechtsberatung dar, sondern liefern lediglich allgemeine Informationen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
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