Studienplatzklage Psychologie

Einführung in das Thema
Viele junge Menschen bereiten sich auf ein anstehendes Studium in der Psychologie vor und erhalten kurz vor dem Semesterbeginn die enttäuschende Mitteilung, dass der angedachte Studienplatz nicht gewährt werden kann, da nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind.
Das Fach Psychologie ist neben Humanmedizin und Zahnmedizin eins der beliebtesten Studienfächer. Aus diesem Grund gibt es hier nicht nur sehr viele Bewerber im normalen Bewerbungsverfahren, sondern auch im Rahmen der Kapazitätsprozesse.
“Psychologie ist neben Medizin einer der begehrtesten Studiengänge.”
Allgemeine Infos zum Psychologiestudium
Die Psychologie ist die Lehre von den geistigen-seelischen Vorgängen und Eigenschaften. Der Wissensschatz, auf welchem sich die Psychologie beruft, basiert auf geistes-, sozial- und naturwissenschaftlichen Denkmodellen und Forschungsmethoden. Da es sich bei besagter Wissenschaft um eine empiristische Wissenschaft handelt, werden alle Erkenntnisse mit Hilfe von Experimenten und Beobachtungen überprüft und bewiesen. Grundsätzlich trennt sich die Psychologie, die man auch im Psychologie Fernstudium studieren kann, in zwei Teilgebiete auf. In der „Allgemeine Psychologie“ werden grundlegende Funktionsformen des Verhaltens und Erlebens wie das Lernen, die Sprache oder Gefühle erörtert. Im Gegensatz dazu grenzt die „Differentielle Psychologie“ individuelle und gruppenspezifische Prozesse innerhalb der Funktionsbereiche der „allgemeinen Psychologie“ voneinander ab. Weitere Infos zum Aufbau des Studiums hier: Studium Psychologie
Hier findet ihr einen Überblick über die jeweiligen Studienfächer:
Per Klage zum Psychologiestudium
Wie bereits oben erwähnt, ist das Studienfach Psychologie bei den Absolventen sehr beliebt. Dies bedeutet konkret, dass es hier zumeist deutlich mehr Bewerber gibt als Studienplätze vorhanden sind. Sind nun mehr Bewerber als Studienplätze da, wird ein Numerus Clausus gebildet und anschließend die Studienplätze nach Note vergeben. Dieser Trend wurde in den letzten Jahren noch weiter verschärft. Die Gründe dafür waren das Doppelabitur und die Aussetzung der Wehrpflicht.
Dazu ein paar NC-Beispiele aus dem Wintersemester 2011/2012:
- Psychologie an der FU Berlin: Hier gab es 4.048 Bewerber auf 109 Plätze. Der NC lag bei 1,2.
- Psychologie Bachelor Uni München (Hauptfach:) Plätze 148; Bewerber 3076; NC 1,3
Hat man den NC nun nicht erreicht und möchte dennoch studieren, kann die Studienplatzklage eine Möglichkeit darstellen. Hierbei handelt es sich um eine rechtliche Möglichkeit, ohne langes Warten schnellstmöglich mit dem Studium zu beginnen. Die Chancen in diesem Fach sind laut Aussage der Rechtsanwälte im Vergleich zu anderen Studienfächern außerordentlich hoch.
Rechtsanwaltskanzlei zum Hochschulrecht
Unsere Partnerkanzlei, KORTE Rechtsanwälte, hat sich auf das Hochschulrecht spezialisiert und steht euch für Fragen rund um die Studienplatzklage und zum Prüfungsrecht gern zur Verfügung.
Weitere Informationen zu diesem Thema
Weitere allgemeine Informationen zur Studienplatzklage wie zu den Kosten oder zum genauen Ablauf findet ihr auf unserer Einführungsseite www.just-study.com/studienplatzklage oder in unserem Leitfaden.