Studienplatzklage Humanmedizin

Kurzeinführung in den Studiengang

Die Humanmedizin ist die Lehre von der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Verletzungen und Krankheiten beim Menschen. Die Anforderungen an das Studium bestimmen sich nach der Approbationsordnung für Ärzte/-innen. Diese wurde grundlegend reformiert und seit dem Wintersemester 2003/2004 an allen medizinischen Fakultäten der deutschen Hochschulen angewandt.

Doch bis zum Arztberuf ist es ein weiter Weg, der einen langen Atem erfordert.

Das Medizin-Studium erfolgreich zu absolvieren ist für viele Abiturienten der nächste große Schritt. Abhängig von der Abiturnote und der Gesamtanzahl der Bewerber für den jeweiligen Studiengang, reicht es nur bei 20% der Bewerber für eine direkte Zusage eines Studienplatzes in der Abiturbestenquote. Weitere 20% der vorhandenen Studienplätze werden nach der jeweiligen Wartezeit vergeben. Die restlichen Plätze werden durch die Hochschule im sogenannten Auswahlverfahren der Hochschulen (kurz: AdH) selbst vergeben.

So läuft die Studienplatzklage im Fach Medizin

Die Studienplatzklage basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und stützt sich auf Art. 12 GG (Berufswahlfreiheit). Dieses Grundrecht darf nur aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls eingeschränkt werden. Bei der Studienzulassung liegt der Grund in der vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Kapazität. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Unis nicht alle Bewerber zulassen können, die gern Mediziner werden möchten. So viel Plätze lassen sich schlicht nicht zur Verfügung stellen.

Oftmals machen die Hochschulen jedoch bei der Berechnung der Anzahl der Studienplätze Fehler. Diese gilt es dann, mittels juristischem Beistand aufzudecken und im Idealfall zusätzliche – außerkapazitäre – Plätze zu finden. Diese Plätze werden anschließend im Losgefahren unter allen Klägern verteilt. In einigen Bundesländern werden die Plätze nicht per Los, sondern per Abiturnote vergeben. Dies ist allerdings die Ausnahme.

NC Beispiele für Humanmedizin im WS 2011/2012:

  • Charité Berlin: Abiturbestenquote: 1,1; AdH: keine genaue Angabe
  • Uni Halle-Wittenberg: Abiturbestenquote: 1,1 bei 2 Wartesemestern; AdH: 1,4
  • Uni Düsseldorf: Abiturbestenquote: 1,1 bei 2 Wartesemestern; AdH: 1,4

Die Chancen im Studienfach Medizin

Einen Studienplatz in Humanmedizin zu bekommen ist selbst mittels Studienplatz einklagen äußerst schwierig, aber dennoch nicht unmöglich. Dies liegt daran, dass in diesem Fach leider viel mehr Kläger vorhanden sind als Plätze gefunden werden.

Findet ein Gericht zusätzliche Studienplätze, werden diese anschließend unter den Klägern verlost. Klagen nun 500 Kläger an einer Hochschule und es werden 20 Plätze gefunden, kann man sich die individuellen Chancen leicht ausrechnen. Zur Verbesserung der Chancen verklagt man insbesondere in den medizinischen Studiengängen nicht nur eine Hochschule, sondern im Idealfall 20-30. Mit einer geringeren Anzahl an Klagen ist es nur schwer möglich, einen Studienplatz zu bekommen. Natürlich ist es auch eine Frage des Geldes. Umso mehr Hochschulen man verklagt, desto höher sind am Ende auch die Kosten.

Rechtsanwaltskanzlei zum Hochschulrecht

Unsere Partnerkanzlei, KORTE Rechtsanwälte, hat sich auf das Hochschulrecht spezialisiert und steht euch für Fragen rund um die Studienplatzklage und zum Prüfungsrecht gern zur Verfügung.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Weitere allgemeine Informationen zur Studienplatzklage wie zu den Kosten oder zum genauen Ablauf findet ihr auf unserer Einführungsseite www.just-study.com/studienplatzklage oder in unserem Leitfaden.







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