Studienplatzklage Grundschulpädagogik/ Grundschullehramt

Studienplatzklage Lehramt und Grundschulpdägogik

Kurzeinführung ins Grundschullehramt/ in die Grundschulpädagogik

Der Ablauf des Lehramtsstudiums richtet sich nach der jeweiligen Schulart, an welcher der Absolvent nach dem Studium unterrichten möchte. Hierbei unterscheidet man zwischen der Grund- und Hauptschule, der Realschule, dem Gymnasium, den beruflichen Schulen und den Sonderschulen.

Im Rahmen des Studiums für die Grund- und Hauptschule behandeln die Studierenden einen fachwissenschaftlich-didaktischen und erziehungswissenschaftlichen Bereich. Im fachwissenschaftlichen-didaktischen Bereich studieren die Bewerber und Bewerberinnen als Grundlage die Fächer Mathematik, Deutsch und ein weiteres Fach aus anderen Fächerverbünden. Als Fächerverbünde werden der Verbund der ästhetischen Erziehung (z.B. Sport, Kunst, Musik), Sozialwissenschaften (z.B. Geschichte, Geographie, Politikwissenschaft), Naturwissenschaften-Mathematik (z.B. Biologie, Chemie, Physik, Technik) und Sprache (z.B. Englisch, Französisch) angeboten.

NC Beispiele für Grundschulpädagogik:

  • FU Berlin: Bachelor-Studienplätze 65, Anzahl Bewerber 1398; NC in Abiturbestenquote 1,8
  • HU Berlin: Kombinationsbachelor-Studienplätz: 60; Anzahl der Bewerber 1410; NC in Abiturbestenquote 2,0

Weitere Informationen zum Aufbau des Studiums findet ihr hier: Studium Lehramt

Das Lehramtsstudium bzw. Grundschulpädagogik einklagen

Ähnlich wie Psychologie oder Medizin sind auch die Studienfächer Grundschulpädagogik bzw. Lehramt äußerst beliebt. Aus diesem Grund gibt es hier immer viel mehr Studienplatzbewerber als Plätze an den Hochschulen. Dies wiederum führt nun dazu, dass ein Numerus Clausus gebildet werden muss und nur die besten Abiturienten/ innen einen Studienplatz erhalten.

Auf Grund des Doppelabiturs und der Aussetzung der Wehrpflicht sind die NC’s in den letzten Jahren stetig angestiegen. Eine Entspannung ist leider erst einmal nicht in Sicht.

Abhilfe kann hier jedoch die Studienplatzklage schaffen. Im Fachterminus spricht man vom sogenannten Kapazitätsverfahren, welches auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den 70 er Jahren basiert. Ergebnis dieses Verfahrens war, dass die Hochschulen ihre Kapazitäten ausschöpfen, also alle Plätze zur Verfügung stellen müssen, die tatsächlich vorhanden sind. Wird dem nicht entsprochen, liegt darin ein verfassungswidriger Eingriff in euer Grundrecht aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) vor.

Die Chancen im Fach Lehramt und Grundschulpädagogik

Grundsätzlich hat man in diesen Fächern recht gute Chancen, auf dem Klageweg einen Studienplatz zu erstreiten. Dazu ist es, im Gegensatz zu den medizinischen Studienfächern (Zahnmedizin/ Humanmedizin) auch nicht notwendig, gegen 10 oder 20 Hochschulen vorzugehen. Je nach Auswahl der Unis kann hier auch eine geringere Anzahl zum Erfolg führen. Eine Beratung bei einem spezialisierten Rechtsanwalt kann hier Klarheit ergeben.

Rechtsanwaltskanzlei zum Hochschulrecht

Unsere Partnerkanzlei, KORTE Rechtsanwälte, hat sich auf das Hochschulrecht spezialisiert und steht euch für Fragen rund um die Studienplatzklage und zum Prüfungsrecht gern zur Verfügung.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Weitere allgemeine Informationen zur Studienplatzklage wie zu den Kosten oder zum genauen Ablauf findet ihr auf unserer Einführungsseite www.just-study.com/studienplatzklage oder in unserem Leitfaden.







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