Studienplatzklage Ernährungswissenschaften

Kurzeinführung Studiengang Ernährungswissenschaften

Die Ernährungswissenschaft bzw. Trophologie ist eine Naturwissenschaft, welche sich mit den Grundlagen, der genauen Zusammensetzung und der Wirkung von Ernährung befasst.

Dabei ist der Gegenstand der Ernährungswissenschaft das Untersuchen der Vorgänge im menschlichen Organismus bei der Ernährung und der Verdauung, aber auch der komplette Stoffwechsel. Neben dem Menschen werden auch Tiere und Pflanzen untersucht.

An folgenden Hochschulen kann man beispielsweise Ernährungswissenschaften studieren:

  • TU Berlin
  • Universität Bonn
  • TU Dresden
  • Universität Flensburg
  • Technische Universität München
  • Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

NC Beispiele für Ernährungswissenschaft:

  • FH Münster: 2,3
  • Uni Bonn: 2,0 bzw. 2,3

  • Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
  • FH Münster
  • Universität Potsdam
  • Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Saarbrücken
  • Uni Hohenheim in Stuttgart
  • Hochschule Weihenstephan, Standort Triesdorf

Zugangsvoraussetzung zum Bachelor-Studium Ernährungswissenschaft

Zugangsvoraussetzung zum Bachelor-Studium Ernährungswissenschaft ist grundsätzlich der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder eines als gleichwertigen Abschlusses.

Studienplatzklage im Fach Ernährungswissenschaften

Eine Studienplatzklage kann grundsätzlich in jedem durch Numerus Clausus zulassungsbeschränkten Studiengang an staatlichen Universitäten und Hochschulen durchgeführt werden. Folglich auch im Studienfach Ernährungswissenschaften, und das sowohl für Bachelor als auch Master.

Dazu ein paar NC-Beispiele aus dem Wintersemester 2011/2012:

  • FH Münster: Studiengang Oecotrophologie 110 Studienplätze, NC in den letzten Jahren bei 2,3
  • Uni Bonn: Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaft NC in Abiturbestenquote 2,0, AdH 2,3

Dass man auch in nichtmedizinischen Studiengängen das Studium einklagen kann, ist nicht jedem bewusst. Daher gibt es in den gerichtlichen Verfahren deutlich weniger Antragsteller und die Erfolgsaussichten sind höher als etwa in Zahnmedizin oder Humanmedizin. Häufig kommt es bei solchen kleineren Studiengängen zu einem Vergleich zwischen euch und der beklagten Universität. Dieser sieht dann so aus, dass ihr zugelassen werden und im Gegenzug die gegnerischen Kosten zu tragen habt.

Da vor allem die kleineren Hochschulen oftmals nicht anwaltlich vertreten sind, sind die Kosten der Klage häufig deutlich geringer als etwa in den medizinischen Studienfächern. Hier kommen dann, je nach Ausgang des Verfahrens, auch keine Kosten der gegnerischen Anwälte dazu.

Voraussetzungen des Klageverfahrens

Für die Durchführung einer Studienplatzklage ist eine Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazität notwendig, die bei der jeweiligen Hochschule gestellt werden muss.

Beachte hier die Fristen, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli für das Wintersemester  bzw. am 15. Januar für das Sommersemester ablaufen.

Aufgrund dieser Besonderheiten empfehlen wir dir, bereits frühzeitig mit einer Anwaltskanzlei Kontakt aufzunehmen.

Rechtsanwaltskanzlei zum Hochschulrecht

Unsere Partnerkanzlei, KORTE Rechtsanwälte, hat sich auf das Hochschulrecht spezialisiert und steht euch für Fragen rund um die Studienplatzklage und zum Prüfungsrecht gern zur Verfügung.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Weitere allgemeine Informationen zur Studienplatzklage wie zu den Kosten oder zum genauen Ablauf findet ihr auf unserer Einführungsseite www.just-study.com/studienplatzklage oder in unserem Leitfaden.







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