Studentische Krankenversicherung
Ab wann muss ich mich selbst versichern?
Für viele bricht mit der Studienzeit ein Lebensabschnitt an, in dem ein sehr starkes Maß an Eigenverantwortung gefragt ist. Neben den Tätigkeiten an der Uni, müssen auch eine Vielzahl von Alltagsdingen organisiert und gemeistert werden. Eine sehr wichtige Rolle sollte dabei eine studentische Krankenversicherung spielen. Grundsätzlich besteht für alle Studenten mit Beginn eines Studiums die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Jedoch gibt es wie so oft auch beim Versicherungsschutz gewisse Ausnahmen.
Besteht die Möglichkeit auch weiterhin familienversichert zu sein?
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studenten bei den Eltern beitragsfrei mit versichert werden. Verfügt man während des Studiums bereits über ein monatliches Einkommen, so darf dieses nicht die Grenze von 360 Euro überschreiten. In Falle einer geringfügigen Anstellung durch Aushilfs- oder Nebenjobs, verschiebt sich die Grenze von 360 auf 400 Euro. Arbeitet man 20 Stunden in der Woche, so ist man auch dazu verpflichtet sich wie ein Arbeitnehmer zu versichern, beispielsweise mit einer studentischen Krankenversicherung. Auch längere Praktika können Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Gelten die gleichen Reglungen bei abgeleisteten Zivildienst oder Wehrdienst?
Studenten, die Zivildienst oder auch Wehrdienst abgeleistet haben, sind während dieser Zeit nicht familienversichert, sondern sind durch das Bundesamt für Zivildienst abgesichert. Die durch Zivildienst oder Wehrdienst geleistet Zeit kann in der Familienversicherung angehangen werden. So besteht die Möglichkeit, auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres noch für einige Monate bei den Eltern kostenlos versichert zu sein. Mit Abschluss des 14. Fachsemester oder des 30. Lebensjahres endet die „günstige” gesetzliche Studentenversicherung und man muss sich freiwillig krankenversichern.
Sollte ich mich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden?
Entscheidet man sich mit Vollendung des 25. Lebensjahres, in eine gesetzliche Krankenversicherung einzutreten, so werden ca. 65 Euro im Monat fällig. Man sollte sich auch über sogenannte Zusatzversicherungen informieren. Diese bieten einen erweiterten Versicherungsschutz und können bei Hobbys oder Sportarten mit hohem Verletzungsrisiko u.a. für den Schaden aufkommen. Entscheidet man sich jedoch für eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung, um in eine private Police einzutreten, so sollte man einige Dinge beachten. Neben den meist höheren Beiträgen in der privaten Versicherung, besteht auch keine Möglichkeit Kinder von Studenten/Studentinnen beitragsfrei mit abzusichern Beiträge. Darüber hinaus müssen Studentinnen in der Regel meist mehr für den Versicherungsschutz zahlen als Studenten. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen private Policen jedoch unter Umständen Kosten für Arzneimittel oder beteiligen sich anteilig an der Zahlung für Brillen oder Kontaktlinsen. Außerdem können auch Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer in Krankenhäusern mit versichert werden. Darüber hinaus entfällt die Praxisgebühr, sollte man sich für eine Private Krankenversicherung als studentische Krankenversicherung entscheiden. Es muss jedoch im Einzelfall geklärt werden, ob überhaupt eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann.



