Studentenjobs

Mann an der AusleiheJeder Student kennt die Situation: Es ist Monatsanfang, das Konto müsste eigentlich schon längst wieder voll sein. Also ab zum Automaten, schnell Geld abheben und auf geht’s in ein schönes Partywochenende! Aber was ist das? Die Kontoauszüge zeigen schon wieder rote Zahlen. Die Abgänge der letzten Tage: Miete, Versicherungen, Handy- und Internetrechnung, Busticket, Lebenshaltungskosten, Studiengebühren und Lehrmaterial – und wo bleibt da bitte das Privatleben?

Mehr als die Hälfte der über zwei Millionen Studenten in Deutschland arbeitet bereits neben dem Studium um sich ab und zu eine kleine Shoppingtour, den Eintritt in den Club am Wochenende oder auch eine private Reise in den Semesterferien zu gönnen.

Was ist das Positive an einem Job neben dem Studentenalltag?

Ein Nebenjob dient nicht nur dazu deine private Kasse aufzubessern, er trägt auch maßgeblich dazu bei erste Erfahrung in der Berufswelt und im Umgang mit Kunden zu sammeln. Wenn dein Nebenjob außerdem fachspezifisch mit deinem Studium zusammenhängt, kannst du neben der Uni bequem wichtige Qualifikationen und Kontakte für deine Zukunft sammeln. Für solche spezifischen Jobvermittlungen gibt es an Universitäten und Fachhochschulen oftmals eine eigene Abteilungen oder ein schwarzes Brett.

Welche verschiedenen Arbeitsverhältnisse gibt es?

Kurzfristige Beschäftigung: Das Arbeitsverhältnis ist von vorneherein begrenzt und dauert nicht länger als 2 Monate am Stück oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Geringfügige Beschäftigung: Das Arbeitsverhältnis, der so genannte „Minijob”, kann sowohl befristet als auch unbefristet sein. Er ist auf einen niedrigen Lohn, beispielsweise einen 400-Euro-Job, festgesetzt.

Befristete Beschäftigung: Das Arbeitsverhältnis ist zeitlich begrenzt, beispielsweise als Ferienjob in der vorlesungsfreien Zeit.

Was gibt es bei der Wahl des Nebenjobs zu beachten?

Während der Vorlesungszeiten darfst du bis zu 19 Stunden in der Woche arbeiten. Wichtig ist, dass du weiterhin hauptberuflich Student bist und der Job nur nebenberuflich ausgeübt wird. Nur wenn das der Fall ist, bist du von der Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung befreit, die jeder Arbeitnehmer in Deutschland zu zahlen hat. Wenn du als Student monatlich mehr als 400 € verdienst, musst du allerdings Rentenversicherung zahlen. Wer zudem das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten hat und bisher noch über eine Familienversicherung krankenversichert ist, muss sich bei Überschreitung der 400 €-Grenze studentisch pflichtversichern oder freiwillig gesetzlich versichern.

Eine Einkommensgrenze musst du zusätzlich beachten, wenn du staatliche Leistungen, wie beispielsweise Kindergeld oder BAföG beziehst.

Kindergeld erhalten deine Eltern, und im besten Falle somit auch du, wenn du mit deinen Nebenverdienst unter der Einkommensgrenze von 8600 € im Jahr bleibst. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Grenzwert des Einkommens (7680 €) und der Werbungskosten-Pauschale (920 €). Solltest du die Einkommensgrenze überschreiten, wird dir dein Kindergeld nicht weiter ausgezahlt. Ein Verdienst über diese Grenze hinaus lohnt sich also nur, wenn dieser Betrag höher ist als die monatliche Summe deines Kindergeldes, somit also höher als 184 €.

Wenn du als Student BAföG beziehst, darfst du im jeweiligen Bewilligungszeitraum (in den meisten Fällen entspricht dieser 12 Monate) 4800 € brutto anrechnungsfrei dazuverdienen. Das entspricht einer durchschnittlichen Summe von 400 € im Monat. Wird diese Grenze überstiegen, kommen Abzüge auf dich zu. Diese sind abhängig von der Art deiner Verdienste. Zur eigenen Sicherheit und Kontrolle solltest du deine Verdienste jederzeit im Blick haben und deine Gehaltsabrechnung regelmäßig dem zuständigen BAföG-Amt einreichen.

Jeder unangemeldete Dazuverdienst gilt als Betrugsversuch und wird mit der sofortigen Rückzahlung der erhaltenen Bezüge bestraft.

Achtung: Eine Ausnahme gibt es bei Einkünften innerhalb eines vergüteten Praktikums. Diese Einnahmen werden ohne Abzug eines Freibetrags angerechnet. Achte also auch hier durchgehend auf die Summe deiner gesamten Nebeneinnahmen.

Wie finde ich den perfekten Nebenjob für mich?

Viele Unternehmen gehen heutzutage gezielt auf Studenten zu um diese als Mitarbeiter zu werben. Oftmals sind es Telefonanbieter, Hilfsorganisationen oder Internetfirmen, die auf der Suche nach Call-Center-Mitarbeitern und Promotern sind. Aber auch in der Gastronomie werden immer mehr Studenten als Hilfskräfte in Bars, Restaurants und auf Events eingestellt. Auch Aushänge für kleinere Tätigkeiten wie Nachhilfe geben sind Supermärkten oder Online Plattformen zu finden.

Welche Rechte habe ich als studentische Hilfskraft?

Nach dem Gleichheitsgebot dürfen studentische Hilfskräfte für gleiche Tätigkeiten nicht schlechter bezahlt werden als die Mitarbeiter, die in dem Unternehmen fest angestellt sind. Trotz solcher Gebote solltest du allerdings stets darauf achten, deine Rechte und Pflichten in Form eines Arbeitsvertrages festzuhalten. Dieser enthält neben dem Datum des Vertragsbeginns auch Angaben zu deinen Arbeitszeiten, deiner Lohn-/Gehaltshöhe, deinen Urlaubsansprüchen und zum richtigen Verhalten im Krankheitsfall.

Sollte dieser Fall einmal eintreten, hast du als studentischer Mitarbeiter Anspruch auf die Weiterzahlung deines Lohns/Gehalts, wenn du rechtzeitig eine Krankschreibung beim Vorgesetzten einreichst.

Als studentischer Mitarbeiter steht dein Arbeitsvertrag außerdem unter Kündigungsschutz. Dieser erschwert dem Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Kündigung. Dein Arbeitsverhältnis kann somit nur aus verhaltensbedingten-, personenbedingten- oder betriebsbedingten Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden (andauernde Krankheit, viele Fehlzeiten, wiederholte Unpünktlichkeit, Arbeitsplatzabbau, usw.). Eine Ausnahme bildet jedoch im Einzelfall die fristlose Kündigung (bei Verbrechen, Illoyalität, Drohungen, Fehlverhalten nach Abmahnung, Falschangaben im Bewerbungsverfahren, usw.).

In bestimmten Berufsbranchen haben studentische Hilfskräfte das Recht auf Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet dem Arbeitnehmer eine grundsätzliche Arbeitsausrüstung (Lärmschutz, Sicherheitsschuhe, Staubmasken, Spezialkleidung, Handschuhe, usw.) zur Verfügung zu stellen.

Am Ende eines Arbeitsverhältnisses hast du als Student zusätzlich das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Oftmals musst du dieses selbst formulieren. Aus diesem Grund geben wir euch dazu noch ein paar Tipps.

Noch mehr Infos zum Thema Arbeitsrecht für Studenten findet ihr in unserer Kategorie Studium & Recht!







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