Sicherheit vor Terrorismus als Rechtfertigung zur Einschränkung der Pressefreiheit?

Seminararbeit: Sicherheit vor Terrorismus als Rechtfertigung zur Einschränkung der Pressefreiheit?

Im Zuge der Anschläge des 11. Septembers 2001 in den USA begann eine bis heute anhaltende Sicherheitsdebatte. Ein Schwerpunkt der Diskussion bildet dabei die Frage nach der Legitimierbarkeit einer Einschränkung der Pressefreiheit für eine kollektiv erhöhte Sicherheit.

Diese Arbeit soll also das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit angesichts der terroristischen Bedrohung im Hinblick auf die Pressefreiheit untersuchen. Ausgangspunkt ist die Darstellung der besonderen Bedeutung der freien Presse für eine moderne Demokratie sowie der zu schützende Kern der Pressefreiheit und die Schrankenregelung. Dies bildet die Basis für die Betrachtung der Sicherheitsgesetze mit Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Faktoren die die bürgerliche Freiheit nach den Ereignissen des 11. Septembers 2001 bspw. beeinflussen sind die Ausweitung der Rasterfahndung oder die sogenannte Vorratsdatenspeicherung.

Das Verfahren der Rasterfahndung geht zurück auf den ehemaligen Präsidenten des BKA Horst Herold. Dadurch sollte Ende der 1970er Jahre die Fahndung nach RAF-Terroristen optimiert werden. Methodisch geht die Rasterfahndung so vor, dass durch Filterung öffentlichen Datenbanken, hinsichtlich vorher bestimmter Merkmale, eine möglichst relevante Personengruppe identifiziert wird. Nach den Anschlägen 2001 setzten Politik und Staat abermals auf das Mittel der Rasterfahndung. Nicht nur öffentlich auch rechtsstaatlich wurde seit dem heftig debattiert und argumentiert. Obgleich die Rasterfahndung ein Instrument gegen den sogenannten organisierten Terrorismus darstellen sollte, griff sie offensichtlich Freiheitsrechte der Staatsbürger an.

Die Vorratsdatenspeicherung bezieht sich auf die Speicherung personenbezogener Daten durch die öffentliche Hand. Dadurch sollen bezüglich der Vorbeugung und Verhütung schwerer Straftaten besser Möglichkeiten geschaffen werden. Heute kann man den Begriff der Vorratsdatenspeicherung  meist synonym für Speicherung von Telekommunikationsdaten verwenden. Durch die damit einhergehende Möglichkeit Persönlichkeitsprofile zu erstellen werden auch allgemeine Grundrechte angegriffen. Ein Angriff auf die Pressefreiheit wird vor allem durch die Angst z.B. von Informanten widergespiegelt. Verschiedenste Kontakte können überprüft werden und somit ist eine unbehelligte Kommunikation kaum mehr möglich. Die Pressearbeit wird massiv beeinflusst vor allem aber erschwert. Diese und ähnliche Themen behandelt die Seminararbeit, wobei auch ein Fokus auf den Normen des BKA liegt.

Abschließend kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Anfangs gebildete Ausgangsfrage „Sicherheit vor Terrorismus- Rechtfertigung zur Einschränkung der Pressefreiheit?“ nicht pauschal mit ja oder nein beantwortet werden kann. Einerseits hat der Staat die Pflicht den Bürger zu schützen. Andererseits darf dies nicht dazu führen das Sicherheitsmaßnahmen zu einem Einbußen an Freiheit führen. Ist die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit garantiert kann unter Umständen, nämlich einer tatsächlich bestehenden Staatsbedrohung auch die Pressefreiheit eingeschränkt werden.

Hier findet ihr die ausführliche Seminararbeit zu dem Thema:

Sicherheit vor Terrorismus als Rechtfertigung zur Einschränkung der Pressefreiheit? (im Medienrecht von Claudia Fechner, Diplom-Juristin)







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