Leitfaden zur Studienplatzklage

Ein Leitfaden zum ersten Verständnis aus Sicht eines Studenten für angehende Studierende. 

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung
Voraussetzungen
Ablauf der Studienplatzklage
Chancen / Risiken
Kosten
Moralische Bedenken?
Merkzettel: Was muss ich beachten?
Alternativen zur Studienplatzklage
Weitere Links

1. Einleitung

Die Studienplatzklage, auch Kapazitätsverfahren genannt, ist eine Möglichkeit, mittels anwaltlicher Hilfe eine Zulassung im begehrten Studiengang zu erhalten. Es handelt sich dabei um eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit, die sich auf Artikel 12 I des Grundgesetzes stützt. In diesem Grundrecht ist die Berufsfreiheit geregelt, zu welcher auch die Berufswahlfreiheit, insbesondere die freie Wahl der Ausbildung zählt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1972 (BVerfG: Zulässigkeit des absoluten Numerus clausus für Studienanfänger) entschieden, dass die Einschränkung der Berufswahlfreiheit durch einen Numerus Clausus zulässig ist. Dies ist auch unvermeidbar, da nicht unbegrenzt viele Studienplätze zur Verfügung gestellt werden können.

Es wurde aber auch entschieden, dass „absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger nur verfassungsmäßig (und damit zulässig) sind, wenn sie zum einen in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und zum anderen Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgen“. Mit einfachen Worten: Die Hochschulen müssen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen, also so viele Studienplätze wie möglich anbieten. Kommen sie dem nicht nach und machen Fehler bei der Berechnung, liegt ein Verstoß gegen Artikel 12 I GG vor. Genau das ist auch der Ansatz der Studienplatzklage. Die Anwälte werfen den Hochschulen vor, dass sie Ihre Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft haben. Dies gilt es dann in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren zu überprüfen. Aus diesem Grund heißt die Studienplatzklage im Fachterminus auch Kapazitätsprozess oder Kapazitätsverfahren.

Angesichts der überfüllten Hörsäle scheint es so, dass die Hochschulen statt zu wenig eher zu viele Studenten zulassen. Auch könnte man meinen, dass in den 40 Jahren seit der damaligen Entscheidung die Universitäten gelernt haben, fehlerfrei zu rechnen. Laut Aussage der Rechtsanwälte aus dem Hochschulrecht ist dem aber nicht so. So gibt es Jahr für Jahr etliche 1000 Verfahren, von denen viele zu Gunsten der Kläger ausgehen.

Auf Grund der Doppelabiturjahrgänge sowie des ausgesetzten Wehrdienstes werden die Zulassungshürden weiter steigen, so dass mit einer noch höheren Anzahl von Studienplatzklägern zu rechnen ist.

2. Voraussetzungen für das Einklagen

Für die meisten potenziellen Studienplatzkläger stellt sich zunächst die Frage: Kann ich mich  in jedes Studienfach einklagen? Dies ist grundsätzlich mit einigen Besonderheiten zu bejahen.

Die erste und wichtigste Voraussetzung ist die Hochschulreife, also das Abitur. Ohne Abitur fehlt es an der Grundvoraussetzung, so dass das Einklagen nicht möglich ist. Möchte man an einer Universität studieren, wird die allgemeine Hochschulreife benötigt. Für eine Klage an einer Hochschule bzw. Fachhochschule reicht das Fachabitur.

Weiterhin gibt es Studiengänge, in welchen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. So ist es etwa für ein Sportstudium notwendig, einen Sporttest zu bestehen, sofern dies von den jeweiligen Universitäten verlangt wird. Auch kann für ein philologisches Studium ein Sprachentest erforderlich sein. Ohne diese Leistung ist eine Studienplatzklage nicht möglich.

Eine Bewerbung an der Universität im gewünschten Studienfach ist hingegen nicht immer erforderlich. Es gilt aber zu beachten, dass die Studienplatzklage rechtzeitig zu planen ist. So laufen in einigen Bundesländern bereits Fristen ab, bevor man überhaupt den Ablehnungsbescheid von hochschulstart.de oder der Universität erhalten hat. Dies ist zwar einerseits gemein, weil dadurch vielen Studienplatzklägern die Möglichkeit zur Klage in diesem Semester genommen wird. Anderseits ist es auch ein Vorteil für diejenigen, die von der Frist Kenntnis haben und rechtzeitig einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt haben. Es ist hier mit deutlich weniger Klägern zu rechnen, so dass die Chancen auf einen Studienplatz steigen.

Tipp: Rechtzeitig die Studienplatzklage planen, damit ihr auch in den Bundesländern klagen könnt, wo schon ziemlich früh die Fristen ablaufen!

Da sich das Kapazitätsverfahren auf Art. 12 GG stützt, kann an einer privaten Hochschule nicht geklagt werden. Das liegt daran, dass die Grundrechte primär im Verhältnis Staat und Bürger gelten. Zwischen euch und den privaten Universitäten fehlt es dagegen an einem Über- und Unterverhältnis im verwaltungsrechtlichen Sinne. Außerdem gibt es in fast keinen Fällen einen NC, so dass die Studienplatzklage schon gar nicht in Betracht kommt.

3. Ablauf des Studienplatz einklagens

Die Kapazitätsklage beginnt zunächst mit der Suche nach dem passenden Rechtsanwalt. Es gibt bundesweit ca. 20 Anwälte, die hauptsächlich im Bereich des Hochschulrechts tätig sind. Da das Hochschulrecht eine Materie des besonderen Verwaltungsrecht mit vielen Besonderheiten ist, empfiehlt es sich auf einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zurückzugreifen. Dieser hat im Idealfall etliche Verfahren betreut und weiß ganz genau, an welcher Universität in der Regel versteckte Studienplätze zu finden sind. Laut Aussage der Anwälte gibt es nämlich Hochschulen und Studienfächer, in denen immer Plätze gefunden werden und solche, wo eine Studienplatzklage keinen Sinn macht. Dies weiß grundsätzlich  nur ein Rechtsanwalt, der diese Kapazitätsverfahren über mehrere Jahre betreut.

Viele von euch fragen sich nun, welchen Anwalt soll ich nehmen!? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass fast alle Anwälte bundesweit tätig werden. Man kann also ohne Weiteres, wenn man etwa in Berlin lebt, einen Anwalt aus Hamburg oder als Münchener einen Anwalt aus Berlin wählen. Die meisten Kanzleien haben die Mandanten während des gesamten Prozesses nie zu Gesicht bekommen, was aber für diese Art von Klagen auch nicht notwendig ist. Schaut euch einfach die Websites an und lest euch die Informationen durch. Auch kann man über Erfahrungen zu diesen Kanzleien „googlen“. Habt ihr euch für einen Rechtsanwalt entschieden, so führt man häufig ein erstes Beratungsgespräch am Telefon durch, in welchem der grundsätzliche Ablauf des Kapazitätsverfahrens geklärt wird. Anschließend werden gemeinsam die Universitäten oder Fachhochschulen ausgewählt, die in Frage kommen und bei denen es auch Sinn macht, Klagen durchzuführen. Nach der Auswahl bekommt man die Vergütungsvereinbarung sowie die Vollmachten zugesandt, welche unterschrieben zurückgeschickt werden müssen. Anschließend leitet der Anwalt die notwendigen Maßnahmen ein und für euch gilt es dann, Abwarten und Daumen drücken! Es kann dann einige Wochen oder Monate dauern, bis ihr weitere Informationen erhaltet. Grundsätzlich wird euch jeglicher Schriftverkehr zur Kenntnisnahme zugeschickt, so dass ihr immer auf dem aktuellen Stand seid. Auch könnt ihr jederzeit in der Kanzlei anrufen und euch zum Anwalt durchstellen lassen.

Das Verfahren wird mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität begonnen. Da die Hochschule diesen Antrag in der Regel ablehnt, kommt es anschließend zu einem verwaltungsrechtlichen Eilrechtschutz, in welchem die Zahl der Studienplätze im jeweiligen Studiengang überprüft wird. Oftmals können sich die Universitäten mit den Anwälten in dieser Phase auf eine bestimmte Anzahl Plätze einigen, welche dann mittels Los unter den Klägern verteilt werden. Kommt es zu keiner Einigung, müssen die Verwaltungsrichter eine Entscheidung treffen. Bis dahin können je nach Verfahren einige Monate vergehen. Auch kann es anschließend zu einem Hauptsacheverfahren kommen. Auch wenn hier etwas Zeit vergeht, kommt ihr so im Erfolgsfall dennoch deutlich schneller an den Studienplatz, als würdet ihr mehrere Wartesemester in Kauf nehmen.

Am Ende steht dann hoffentlich der ersehnte Studienplatz im Wunschstudiengang.

4. Chancen/ Risiken

Die meisten von euch möchten natürlich wissen, wie hoch die Chancen sind, mittels Studienplatzklage einen Studienplatz zu erhalten. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zunächst kommt es auf das Studienfach an. So gibt es Studiengänge, bei denen die Chancen traditionell höher sind als bei anderen. Im Folgenden findet ihr eine Zusammenfassung der wichtigsten, weil begehrtesten, Studienfächer:

Humanmedizin

Einen Studienplatz in Humanmedizin zu bekommen ist selbst mittels Studienplatz einklagen schwierig. Nach Rücksprache mit einem Anwalt aus dem Bereich des Hochschulrechts liegt dies daran, dass es hier leider sehr viele Kläger gibt. Findet ein Gericht zusätzliche Studienplätze, werden diese anschließend unter den Klägern verlost. Klagen nun 1000 Kläger an einer Hochschule und es werden 20 Plätze gefunden, kann man sich die individuellen Chancen leicht ausrechnen. Um die Chancen aber deutlich zu erhöhen, verklagt man grundsätzlich nicht nur eine Hochschule, sondern im Idealfall 20-30. So ist es auch in Humanmedizin möglich, einen Studienplatz zu bekommen. Ihr solltet euch beim Kontakt mit dem Anwalt also ganz genau sagen lassen, wie hoch die Chancen auf einen Studienplatz sind.

Zahnmedizin

Im Studiengang Zahnmedizin sieht es ein wenig besser aus. Es müssen aber auch hier viele Universitäten verklagt werden, damit es mit dem Studienplatz klappt. Auch besteht die Möglichkeit, parallel sowohl in Zahnmedizin als auch in Humanmedizin Verfahren durchzuführen. Anschließend kann man während des Studiums ins jeweils andere Studienfach wechseln.

Tiermedizin

In Tiermedizin/ Veterinärmedizin sind die Chancen leider besonders gering, da es hier einfach zu wenig Unis gibt, die dieses Studium anbieten.

Psychologie

Laut Aussage der Rechtsanwälte sind die Chancen im Studiengang Psychologie gut bis sehr gut. Mit der richtigen Auswahl der Hochschulen sollte man so gut wie sicher einen Platz erhalten. Aber auch hier gilt: Es gibt keine 100%ige Garantie. Leider gehört auch ein wenig Glück dazu.

Zusammenfassung

Abschließend kann man sagen, dass je kleiner der Studiengang /Hochschule ist, die Chancen umso größer sind. Lasst euch gleich zu Beginn des Gesprächs sagen, wie es in eurem Wunschstudiengang aussieht.

Schließlich kann in einigen Bundesländern auch noch euer Abiturdurchschnitt die Chancen erhöhen. So werden teilweise die gefundenen Plätze nach dem NC der Kläger vergeben. Hat man ein gutes Abitur gemacht, kann es Sinn machen, vorwiegend in solchen Bundesländern zu klagen.

5. Kosten

Leider hat auch die Studienplatzklage, so toll wie sie sich anhört, einen Nachteil. Da hier Gerichte und Anwälte involviert sind, können ziemlich hohe Kosten entstehen. Dies sollte man sich gleich von Anfang an klar machen. Das telefonische Erstgespräch ist für gewöhnlich kostenfrei. Sollte dies nicht der Fall sein, wendet euch am besten direkt an eine Kanzlei, bei der das so ist! Die Kosten setzen sich nun aus folgenden Positionen zusammen:

  • eigene Anwaltskosten
  • gegnerische Anwaltskosten (Anwälte der Unis)
  • Gerichtskosten

Es werden pro verklagter Hochschule Gebühren berechnet, so dass die Kosten entsprechend der Anzahl der Universitäten steigen. Mit dem eigenen Anwalt vereinbart man entweder ein Pauschalhonorar oder es wird nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt) abgerechnet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Dieser variiert zwischen den verschiedenen Bundesländern und beträgt  in der Regel entweder 2.500 € oder 5.000 €.

Insgesamt kann man sagen, dass eine Klage pro Universität zwischen 800 €-1.200 € kosten kann. Im Idealfall kann es auch weniger werden, je nach dem, wie das Verfahren ausgeht.

Tipp: Um keine bösen Überraschungen zu erleben, solltet ihr euch noch bevor ihr die Vergütungsvereinbarung unterzeichnet, eine exakte Aufstellung der möglichen Kosten erstellen lassen.

Teilweise gibt es auch Rechtschutzversicherungen, die einen Teil der Kosten übernehmen. Wenn ihr oder eure Eltern versichert seid, könnt ihr direkt durch euren Anwalt eine Deckungsanfrage tätigen lassen.

Tipp: Besser nicht auf eigene Faust bei der Versicherung anfragen. Da die Verfahren ziemlich teuer sind, kann es dazu kommen, dass euch falsche Auskünfte erteilt werden.

Bei der Kostenkalkulation solltet ihr aber auch die späteren Verdienstmöglichkeiten mit einbeziehen. Mit jedem Jahr, das ihr auf Grund der Ablehnung später ins Berufsleben startet, geht euch ein möglicher Verdienst verloren. Je nach Berufswunsch können dies etliche tausend Euro sein.

Tipp: Wenn ihr finanziell bedürftig seid, könnt ihr vielleicht Prozesskostenhilfe oder einen Beratungshilfeschein bekommen. Darauf müsst ihr unbedingt den Anwalt hinweisen, da er euch danach in der Regel nicht fragen wird.

6. Moralische Bedenken?

Viele angehende Studenten fragen sich, ob es nicht moralisch verwerflich ist, mittels Klage in die Uni zukommen. Es bestehen Bedenken, dass sie dadurch anderen, möglicherweise besseren Abiturienten, einen Platz wegnehmen. Dem ist aber nicht so! Durch die Studienplatzklage werden versteckte Plätze gefunden. Diese Plätze werden gerade nicht in den normalen Vergabeverfahren (Abiturbestenquote, Auswahlverfahren der Hochschulen, Wartezeitquote) verteilt, da sie ja (ursprünglich) nicht vorhanden sind.

Auch sagt der Abischnitt nicht zwingend etwas über die Studierfähigkeit aus. Nur weil jemand sein Abitur mit 1,5 gemacht hat, muss er kein besserer Arzt oder Anwalt werden, als jemand, der „nur“ mit 2,0 abgeschnitten hat.

Ihr braucht auch keine Sorgen haben, dass ihr nach der Klage in der Uni Probleme bekommt. Die Professoren wissen nicht, wer auf welcher Weise zugelassen wurde. Dazu gibt es einfach zu viele Studierende. Sollte es doch einmal Schwierigkeiten geben, meldet ihr euch einfach nochmals bei eurem Anwalt. Der wird dann die notwendigen Schritte in die Wege leiten.

7. Merkzettel als Zusammenfassung: Was muss ich beachten?

  • rechtzeitig, am besten noch vor der Abiturprüfung, die erste Kontaktaufnahme mit einem Anwalt
  • konkrete Kostenaufstellung erstellen lassen
  • Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung
  • ggf. auf Prozesskostenhilfe hinweisen, nach Beratungshilfeschein fragen
  • mit euren Eltern sprechen, sie in die Entscheidung mit einbeziehen
  • Geduld haben, die Klage kann sich einige Wochen/ Monate hinziehen

8. Alternativen zur Studienplatzklage

Habt ihr euch nach reiflicher Überlegung gegen eine Studienplatzklage entschieden, gibt es noch andere Möglichkeiten, mit eurem Wunschstudium zu beginnen.

So könnt ihr euch an einer privaten Hochschule bewerben. Diese haben fast nie einen festen NC sondern es zählen andere Kriterien. Man muss etwa einen Auswahltest bestehen oder zu einem persönlichen Gespräch erscheinen. Die Hürden sind hier aber relativ gering, weil die privaten Hochschulen sich durch die Studiengebühren finanzieren und möglichst viele Studenten gewinnen wollen. Genauere Informationen zum Studium an privaten Hochschulen findet ihr hier: Privates Studium

Auch kommt ein Auslandsstudium in Betracht. Gerade für Medizin oder Zahnmedizin könnt ihr nach Ungarn, Polen oder Tschechien gehen. Hier werden die Vorlesungen grundsätzlich auf englisch und teilweise sogar auf deutsch angeboten. Der Nachteil daran sind leider die hohen Studiengebühren. Weitere Informationen zum Auslandsstudium findet ihr hier: Studieren im Ausland

Hier geht es zu allen alternativen Studienmöglichkeiten: Studienwege

9. Weitere Links

Hier ein paar Links für weitere Informationen zu diesem Thema:







Hochschulverzeichnis

Hochschulverzeichnis

Just-Study Magazin

Magazin just-study.com

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