Kindergeld
Für was sollte das Kindergeld genutzt werden?
Das Kindergeld kann als Sozialleistung vom Staat angesehen werden und soll in erster Linie die Grundversorgung der Kinder absichern bzw. stellt eine finanzielle Entlastung für die Eltern bei der Erziehung dar. Primär sollte das Kindergeld für elementare Dinge wie Kleidung, Nahrung oder auch Schulmaterial genutzt werden. Eine genaue Regelung für den Gebrauch des Kindergeldes gibt es aber nicht.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit dem 01.01.2010 beträgt das Kindergeld 184 Euro für das 1. und das 2. Kind. Im Falle eines 3. Kindes zahlen die Familienkassen 190 Euro. Beim 4. und jedem weiteren Kind bekommen die Familien 215 Euro gezahlt. Zu beachten ist hier jedoch, dass die höheren Kindergeldbeträge beim 3. und 4. Kind auch nur ausschließlich für diese bezahlt werden.
Wie beantrage ich das Kindergeld?
Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit zu beantragen. Dieser kann jedoch nur schriftlich und nicht telefonisch erfolgen. Sollten Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, Einkünfte durch Ausbildungsvergütungen, Praktika oder Nebenjobs erzielen, so müssen diese Belege bei der Antragsstellung mit eingereicht werden.
Wer bekommt Kindergeld?
Grundsätzlich sind alle Eltern kindergeldberechtigt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Kinder, die das Elternhaus während der Ausbildung oder des Studiums verlassen, haben das Recht sich das Kindergeld von den Eltern auszahlen zu lassen. Dieses wird in dem Fall direkt auf die Unterhaltverpflichtungen der Eltern angerechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Überweisung des Kindergeldes direkt auf das Konto des Kindes erfolgt.
Bis wann wird das Kindergeld gezahlt?
In der Regel wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Allerdings kann die Zahlung auch bis zum 25. Lebensjahr erfolgen, falls sich das Kind in diesem Zeitraum in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung (Studium, Lehrstelle) befindet. Für Kinder, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen und arbeitslos gemeldet sind, wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt. Denjenigen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolvieren, wird das Kindergeld weiterhin gezahlt. Diese Reglung gilt jedoch nicht für den Zivildienst oder Wehrdienst. Hier wird für diesen Zeitraum der Kindergeldanspruch außer Kraft gesetzt. Weist man mit Vollendung des 18. Lebensjahres bereits Einkünfte von mehr als 8004 Euro pro Jahr auf, so entfällt auch in diesem Fall die Kindergeldzahlung. Zu den Einkünften zählen die Ausbildungsvergütung, vermögenswirksame Leistungen oder Einnahmen aus Nebenerwerbstätigkeiten wie zum Beispiel Schülerjobs oder Studentenjobs. Man sollte darauf achten, dass das Kindergeld nachträglich zurück zu zahlen ist, falls durch zusätzliche Einkünfte wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld der Betrag von 8004 Euro am Ende des Jahres überschritten wird.
