Hausratversicherung für Studenten
Egal, ob schicke Luxusvilla oder einfache Studentenwohnung – wenn bei einem Einbruch, Wasserschaden oder Wohnungsbrand die Einrichtung demoliert oder gar komplett unbrauchbar gemacht wird und alles neu ersetzt werden muss, erscheint es von großem Vorteil, eine Versicherung zu haben, die sämtlichen Hausrat versichert.
Was bietet eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm, Blitzeinschlag, Leitungswasser, Einbruch und Diebstahl, in dem sie die Reparatur oder die Neubeschaffung der betroffenen Einrichtungsgegenstände und sonstigen Eigentümer übernimmt.
Was zählt alles zum sogenannten Hausrat?
Unter den Begriff „Hausrat“ fallen Gebrauchsgüter, Verbrauchsgüter sowie Wertsachen.
Zu den Gebrauchsgütern gehören dabei sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel (z.B. Tische, Stühle, Sofas, Schränke, Betten, elektrische Geräte), aber auch Kleidung, Schmuck, Bilder, Sammlungen und Haustiere. Mit Verbrauchsgütern sind bei einer Hausratversicherung die im Haus befindlichen Lebensmittel sowie Heizöl und Kohle gemeint. Im Allgemeinen setzt sich der Hausrat also aus dem gesamten Wohnungsinhalt zusammen.
Wie setzt sich der Versicherungsbeitrag zusammen?
Bevor eine konkrete Versicherungssumme festgelegt werden kann, muss zunächst erst einmal der Wert des kompletten Hausrates festgestellt werden. Dieser wird ermittelt, indem man die Wohnfläche nach Quadratmetern betrachtet und dann daraus die nötige Versicherungssumme festsetzt. Wichtig dabei ist, dass der Wert des Hausrates realistisch eingeschätzt wird. Weitere Faktoren für die Ermittlung des Beitrages sind auch der Wohnort, das Wohnumfeld und die Bauartklasse des Gebäudes.
Was passiert im Schadensfall?
Sobald der Versicherungsnehmer einen Schadensfall ermittelt hat, ist er verpflichtet, eine Schadensmeldung innerhalb einer Woche bei seiner Hausratversicherung einzureichen. Dabei kann die Schadensmeldung zunächst auch telefonisch erfolgen. Wichtig ist aber, eine Auflistung der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände der Schadensmeldung beizufügen.




