Grundwehrdienst

© Matthias Nordmeyer - Fotolia.comWie läuft die Musterung ab?

Die Musterung für den Grundwehrdienst besteht aus einer ärztlichen und einer psychologischen Untersuchung. Dabei wird festgestellt, ob ihr körperlich und geistig überhaupt für den Grundwehrdienst geeignet seid. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird dann ein Musterungsbescheid erstellt, indem euch euer Tauglichkeitsgrad mitgeteilt wird. Anträge auf Befreiung oder Zurückstellung vom Grundwehrdienst sind im Rahmen der Musterung zu stellen.

Wann erfolgt die Einberufung?

Grundsätzlich könnt ihr zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr zum Grundwehrdienst einberufen werden.

Die Einberufung erfolgt zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli oder 01. Oktober. Abiturienten werden in der Regel zum Juli oder Oktober des Abschlussjahrs für den Grundwehrdienst einberufen.

Wie läuft der Grundwehrdienst ab?

Der Grundwehrdienst dauert 9 Monate. In dieser Zeit werden euch 19 Tage Erholungsurlaub gewährt. Aus persönlichen Gründen kann man den Grundwehrdienst in mehrere Abschnitte unterteilen. Wo ihr den Grundwehrdienst ableistet, wird nach Bedarf und eurer psychischen und physischen Eignung entschieden. Demnach werdet ihr beim Grundwehrdienst nicht immer heimatnah eingesetzt.

Die ersten drei Monate des Grundwehrdienstes sind die allgemeine Grundausbildung. Danach folgt eine Spezialgrundausbildung, die meist 6 Wochen dauert. Diese bereitet euch auf den Teil vor, in dem ihr anschließend in eurer Vollausbildung dient. In den ersten Tagen eurer Grundausbildung werden euch Stube und Kleidung zugewiesen. Ihr lernt, wie ihr antretet und Meldung macht und welche Vorschriften und Gesetze ihr einhalten müsst. Demnach bestehen die ersten Wochen einerseits aus administrativen Tätigkeiten, wie Einkleidung und Untersuchungen und dem Unterricht andererseits. In der allgemeinen Grundausbildung habt ihr sowohl theoretischen, als auch praktischen Unterricht. Zum praktischen Unterricht im Grundwehrdienst gehören Sport, das Marschieren, die Schießübungen und das Zelten im Freien (Biwak). Nach der allgemeinen Grundausbildung weichen die Aufgabenfelder stark voneinander ab. Dies hängt von der jeweiligen Unterbringung in Heer, Lustwaffe, Marine, Sanitätsdienst oder Streitkräftebasis ab.

Wie viel Geld bekomme ich im Grundwehrdienst?

Für einen Soldaten (1.-3. Monat) beträgt der Wehrsold derzeit 282, 30 €, für einen Gefreiten (4.-6. Monat) 305,40 € und für einen Obergefreiten (7.-9. Monat) 328,50 €.

Bei einer freiwilligen Verlängerung des Grundwehrdienstes um ein bis vierzehn Monate ist der Wehrsold deutlich erhöht. Ab dem 10. Monat gibt es 613,50 €, ab dem 13. Monat 675,00 € und ab dem 19. Monat 736,20 €.

Zusätzlich zum Wehrsold gibt es einen Entfernungszuschlag, wenn ihr mehr als 30 Kilometer von eurem Heimatort entfernt stationiert seid. Dabei gibt es pro Kilometer 0,51 €, jedoch maximal 204,00 €. Ferner bekommt ihr ein Entlassungsgeld, wenn ihr den Grundwehrdienst beendet habt. Dieses liegt bei 9 Monaten Grundwehrdienst bei 690,24 €.

Darüber hinaus wird euch im Dezember ein Weihnachtsgeld in Höhe von 172,56 € gezahlt. Sowohl das Weihnachtsgeld, als auch das Entlassungsgeld erhöhen sich bei einer freiwilligen Verlängerung des Wehrdienstes. Ferner erhaltet ihr eine Vergünstigung von 25 % auf alle Bahnfahrten.

Was kann ich nach dem Grundwehrdienst machen?

Ihr könnt den Grundwehrdienst freiwillig um 1- 14 Monate verlängern. Dabei müsst ihr euch zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen bereit erklären. Ferner könnt ihr Soldat auf Zeit bzw. Berufssoldat werden. Die Dienstzeit beträgt dann 4, 6, 8, 12,15 oder 20 Jahre. In dieser Zeit habt ihr die Möglichkeit eine Berufsausbildung, einen Meistertitel oder ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium bei der Bundeswehr zu machen. Das Hochschul- oder Fachhochschulstudium wird in Hamburg oder München an einer Universität/ Fachhochschule der Bundeswehr absolviert. Berufssoldat kann man werden, wenn man eine besondere persönliche Eignung, Befähigung und dienstliche Leistung aufweisen kann. Ferner muss überhaupt ein Bedarf an Berufssoldaten vorhanden sein.

Wann bin ich nicht für den Grundwehrdienst geeignet?

Es gibt dauernde und zeitlich befristete Wehrdienstausnahmen. Diese werden jedoch nicht abschließend aufgezählt. Dauernde Wehrdienstausnahmen sind eine Gesundheitseinschränkung oder ein Ausschluss vom Wehrdienst aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung. Außerdem sind Schwerbehinderte, Verheiratete, Dritte Söhne und Geistliche dauerhaft vom Wehrdienst befreit. Vorübergehend vom Wehrdienst befreit werden könnt ihr aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen. Persönliche Gründe für die zeitlich befristete Wehrdienstausnahme können vorliegen, wenn die Versorgung der Familie oder anderer Personen, für deren Lebensunterhalt ihr aufkommt, gefährdet ist. Ferner liegt ein persönlicher Grund vor, wenn ein Notstand für einen Verwandten ersten Grades zu erwarten ist, ihr im elterlichen oder eigenen Betrieb unentbehrlich seid oder eine Ausbildung unterbrechen müsstet.

Darüber hinaus könnt ihr für den Zivil- und Katastrophenschutz, den Entwicklungsdienst oder den Polizeivollzugsdienst freigestellt werden.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer müssen statt des Wehrdienstes Zivildienst leisten.