Finanzierung Fernstudium

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Jetzt kostenlos Informationen über ein Fernstudium bei der Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) anfordern!

Kann ich Unterstützung bei der Studienfinanzierung erwarten?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung im Fernstudium. Einige möchten wir dir hier aufzeigen:

Studiengebühren von der Steuer absetzen

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes kannst du die Kosten für deine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die SGD stellt dir hierfür jederzeit eine Bescheinigung über deine Studienkosten aus.

Unterstützung von der SGD

Studenten, Azubis, Arbeitslose, Schwerbehinderte, Rentner, Pensionäre, Angehörige der Bundeswehr und Zivildienstleistende erhalten bei der SGD eine Gebührenersparnis von 10 %.

ADAC-Clubmitglieder, BSW-BonusClub-Mitglieder, Bertelsmann-Club-Mitglieder und Mitglieder von Otto Media Books & more erhalten nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses einen sgd-Gutschein im Wert von 100 €. Ehemalige Kursteilnehmer, die bereits zum zweiten Mal einen SGD-Kurs absolvieren, erhalten einen Treuebonus von 10 %.

Unterstützung vom Staat

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden dir vom Staat bis zu 10.226 € Meister-BAföG gezahlt. Meister-BAföG beantragen kannst du, wenn

  • du einen Lehrgang besuchst, der auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss oder auf eine gleichwertige Prüfung nach dem Bundes- oder Landesrecht vorbereitet (IHK) und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt
  • du einen Lehrgang besuchst, der für dich eine Aufstiegsfortbildung darstellt
  • du einen Lehrgang besuchst, der innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfasst und nicht länger als vier Jahre andauert
  • du einen Fernkurs besuchst, der von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln anerkannt ist
  • du über eine nach dem Berufsausbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss verfügst
  • du eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis nachweisen kannst, die zu deinem angestrebten Fortbildungsziel passt

Eine Altersbegrenzung bei der Beantragung von Meister-BAföG gibt es nicht. Die Dauer der Zahlung richtet sich nach der Dauer deines Kurses.

Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit kannst du beantragen, wenn du bereits arbeitslos gemeldet bist, wenn du als Arbeitnehmer kurz vor dem Auslaufen deines Arbeitsvertrages stehst oder wenn dir eine Kündigung droht. Um einen Bildungsgutschein zu beantragen musst du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige Berufspraxis nachweisen können. Der Bildungsgutschein deckt die Kosten der Kursteilnahme, entstehende Fahrt-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten und die Kosten für evtl. anfallende Kinderbetreuung. Über die Förderung entscheidet die zuständige Arbeitsagentur an deinem Wohnort.

Qualifizierungscheck in Hessen

Der Qualifizierungscheck Hessen kommt für dich als Unterstützung in Frage, wenn du deinen Hauptwohnsitz in Hessen hast, eine sozialversicherungspflichtige, angestellte Person in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) bist und wenn du für deine derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss hast oder älter als 45 Jahre bist. Im Jahr werden über den Qualifizierungsscheck Hessen bis zu 500 € pro Person übernommen, wenn ein Lehrgang belegt wird, der die persönliche Beschäftigungsfähigkeit fördert.

QualiScheck in Rheinland-Pfalz

Die QualiSchecks in Rheinland-Pfalz werden von der RAT GmbH, eine vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen benannte neutrale Stelle, ausgestellt. Jährlich vergibt das Bundesland bis zu 500 € pro Person für die Zahlung der Kursgebühren. Du kannst eine Förderung durch den QualiScheck erwarten, wenn du deinen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hast, eine sozialversicherungspflichtige beschäftigte Person ab 45 Jahren bist und wenn du noch nicht im Rentenbezug stehst. Außerdem wenn du als selbstständige Person oder Freiberufler ab 45 Jahren tätig bist, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaber/innen fällt oder in die Gruppe der Berufsrückkehrer/innen ab 45 Jahren einzuordnen bist, die den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens 1 Jahr unterbrochen haben.

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen unterstützt Kursteilnehmer mit bis zu 500 € im Jahr. Gefördert wirst du als Beschäftigte, Berufsrückkehrer/in, junge Existenzgründer/in und als Firma mit bis zu 250 Beschäftigten, die im laufenden und vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Bildungsscheck Brandenburg

In Brandenburg wirst du als sozialversicherungspflichtige beschäftigte Person, die ihren Hauptwohnsitz in Brandenburg hat und im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, mit bis zu 500 € pro Jahr unterstützt. Ansprechpartner hierfür ist die LASA Brandenburg GmbH.

Begabtenförderung

Wenn du in die Gruppe der besonders begabten, jungen Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen zählst, kannst du für deine Weiterbildung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzielle Unterstützung beantragen. Der Zuschuss von bis zu 5.100,– € muss nicht zurückgezahlt werden und steht dir zu, wenn du

  • eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsausbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf des Gesundheitswesens abgeschlossen hast
  • in der Berufsabschlussprüfung die Note 1,9 oder besser (mind. 87 Punkte) erreicht hast oder durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder einer Berufsschule aufgefallen bist
  • die Altersbeschränkung von 25 Jahren nicht überschritten hast (Ausnahmeregelungen lassen eine Anrechnung von weiteren 2 Jahren zu)

Alle weiteren Informationen zu den finanziellen Förderungsmöglichkeiten findest du direkt auf den Seiten der Fernschulen.

Weitere Themen zum Fernstudium:

Allgemeine Informationen zum Fernstudium

Voraussetzungen für ein Fernstudium

Ablauf eines Fernstudiums bei der SGD

Kosten eines Fernstudiums bei der SGD

Anerkennung der Studienabschlüsse

Hilfe bei den Prüfungsvorbereitungen

Überblick der Fernkurse der SGD

Bietet die SGD neben den Fernkursen auch ein Hochschulstudium an?

Profil der Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD)

Profil der Wilhelm-Büchner-Hochschule

Überblick weiterer Fernschulen







Hochschulverzeichnis

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Verzeichnis der Studiengänge

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