Bei einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin handelt es sich in der Regel um einen Beamten oder Angestellten, der in einer Einrichtung arbeitet, die sich der Wissenschaft und Forschung verschrieben hat, und dort wissenschaftlichen Aufgaben war nimmt.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter an Hochschulen sind oft sogenannte „Nachwuchswissenschaftler”, das bedeutet, dass sie entweder als Post-Doktorand tätig sind oder noch an ihrer Promotion arbeiten. Neben den Beschäftigungen im Forschungsbereich halten sie auch Lehrveranstaltungen, beispielsweise sind sie Arbeitsgemeinschaftsleiter oder organisieren und Betreuen Praktika. Zum größten Teil handelt es sich jedoch um befristete Arbeitsverhältnisse, die meistens eine Dauer von 12 Jahren nicht überschreiten dürfen.
Der Begriff „Wissenschaftlicher Mitarbeiter” wird auch oft in Zusammenhang mit Mitarbeitern von Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder Juristen der obersten deutschen Bundesgerichte oder der Bundesanwaltschaft, die keine Richter oder Staatsanwälte sind, genannt.