Interview mit Prof. Dr. Niels Korte (40) zur Studienplatzklage, Inhaber einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Hochschulrecht und Honorarprofessor an einer Berliner Hochschule
Herr Professor Korte, viele Schüler kurz vor dem Abitur und auch angehende Studenten interessiert es, wie man schnell zu einem Studienplatz kommt. Auf unserer Website www.just-study.com zeigen wir alternative Studienwege auf. Welche Möglichkeiten gibt es, sich dabei von einem Rechtsanwalt helfen zu lassen?
Mittlerweile bestehen an den meisten Hochschulen umfassende Zulassungsbeschränkungen -auch bei denjenigen Studiengängen, die nicht über die Hochschul-Start verteilt werden, müssen sich Studienanfänger in vielen Fällen in einem hochschulinternen Verfahren bewerben. Hierbei wird eine begrenzte Zahl von Studienplätzen vergeben – entscheidend ist dabei meist die Abiturnote. Bei diesen Numerus- Clausus- Verfahren ist ein Studienbeginn ohne Wartezeit natürlich besonders für diejenigen Abiturienten schwer, deren Note eher im mittleren oder unteren Bereich liegt. Je nach Universität oder Studiengang ist jedoch auch ein sehr gutes Abitur keineswegs eine Garantie für den unmittelbaren Erhalt des gewünschten Studienplatzes. Dies gilt im Besonderen für Studiengänge, die einen sehr hohen Numerus Clausus voraussetzen – wie etwa Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie. Aber auch bei zahlreichen anderen Studiengängen ist eine Zulassungsbeschränkung vorgesehen, ob im wirtschaftlichen, technischen oder auch geisteswissenschaftlichen Bereich. In diesen Fällen macht eine anwaltliche Beratung Sinn, da es neben regulären Bewerbungsverfahren auch Möglichkeiten gibt, gerichtlich einen Studienplatz zu erstreiten. (weiterlesen…)