Wartesemester/ Wartezeit

Die Auswahl nach Wartezeit ist eine Zulassungsquote neben der Abiturbestenquote oder dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Daneben gibt es noch Vorabquoten, etwa für ausländische Studienbewerber oder Härtefälle.

In der Wartezeitquote kommt es auf die Zeit an, die seit Erwerb des Abiturs vergangen ist. So wird die Wartezeit grundsätzlich nach der Zahl der Halbjahre berechnet, welche seit dem Erwerb des Abiturs bis zum Beginn des Semesters, für welches man sich beworben hat, in vollem Umfang verstrichen sind.

Hat man ein Studium begonnen, zählt diese Zeit nicht als Wartezeit für ein anderes Studium.

Verbessern kann man die Wartezeit in den von der ZVS vergebenen Studiengängen durch eine Ausbildung. Weitergehende Informationen findet ihr auf den Seiten der ZVS oder hier: Merkblatt Wartezeitquote

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Verzeichnis der Studiengänge

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