Nachrückverfahren
Bei einem Nachrückverfahren, ziehen bereits angenommene Bewerber/Bewerberinnen ihre Bewerbung wieder zurück, weil sie sich beispielsweise für mehrere Einrichtungen/Studiengänge beworben haben und nur einen bzw. an einer studieren können. Dies hat zur Folge, dass wieder Studienplätze frei werden und an Kandidaten verteilt werden, die bisher nicht angenommen werden konnten und nun mit Hilfe des Nachrückverfahrens doch noch einen Studienplatz erhalten.
Das Nachrückverfahren gilt jedoch nicht für die Gruppe der „Abiturbesten” oder diejenige, die sich bereits in der Wartezeit befinden. Hier wendet die Hochschule stehst ihre eigenen Methoden an.
Näheres zum Verfahren der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS erfährt man hier.
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