Habilitation
Die hochschulrechtliche Habilitation stellt eine Hochschulprüfung dar, welche im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach nachweist.
Voraussetzung für die Habilitation ist die Promotion. Diese gilt im Gegensatz zur Habilitation als Nachweis, dass der Promovent selbstständig forschen kann.
Die Habilitation bestätigt hingegen, dass der Wissenschaftler das gewählte Fach in voller Breite in Forschung und Lehre unterrichten kann.
Tags: Habilitation, Promotion



