Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Das Auswahlverfahren der Hochschulen ist eine Zulassungsmöglichkeit in den von der ZVS-vergebenen Studiengängen. Bewerben muss man sich für diese Quote nicht bei den Hochschulen sondern direkt bei der ZVS.
Durch dieses Verfahren haben die Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit auf Zulassung zu einem Studiengang, die weder in der Abiturbestenquote noch in der Wartezeitquote einen Studienplatz erhalten haben. 60 Prozent der Studienplätze werden mittels Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
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