BAföG

Hier wollen wir euch einen kurzen Überblick über das Studierenden- BAföG geben. Wir können dabei nur auf die grundsätzlichen Voraussetzungen eingehen. Das BAföG sieht in vielen Fällen auch Ausnahmen vor. Ob ihr im Einzelfall einen Anspruch auf Ausbildungsförderung habt, könnt ihr erfahren, indem ihr einen Antrag bei der für euch zuständigen Behörde stellt. Das ist bei Studierenden das Studentenwerk der Hochschule, an der ihr eingeschrieben seid. Ihr könnt euch auch schon einen groben Überblick über euren Förderungsbetrag verschaffen, indem ihr den BAföG- Rechner mit euren Zahlen füttert.

Bis zu welchem Alter habe ich Anspruch auf BAföG?

Grundsätzlich habt ihr einen Anspruch auf die Ausbildungsförderung, wenn ihr bei Beginn eurer Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet habt. Auch über dem 30. Lebensjahr ist die Bewilligung jedoch in Ausnahmefällen möglich.

Wann muss ich das BAföG beantragen?

Der Bewilligungszeitraum läuft über zwei Semester, also meist von Oktober bis September.

Ihr solltet immer darauf achten, dass ihr die Anträge möglichst früh einreicht, da der Förderungsbetrag auch rückwirkend gezahlt wird, allerdings erst ab dem Datum eurer Antragstellung.

Für die rückwirkende Zahlung genügt zunächst auch eine formlose Antragstellung, falls ihr noch nicht alle Unterlagen beisammen habt. Die Wiederholungsanträge sollten ca. 3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Sind die Unterlagen bis 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums im Wesentlichen vollständig, ist gewährleistet, dass der Förderungsbetrag lückenlos weitergezahlt wird.

Wo kann ich BAföG beantragen?

Ihr könnt die Anträge bei dem für euch zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einschicken oder persönlich abgeben. Dabei ist das persönliche Abgeben unter Umständen zeitsparend, da eure Sachbearbeiterin schon mal einen Blick auf eure Unterlagen werfen kann und euch gleich ein Blatt gibt, auf dem die fehlenden Unterlagen vermerkt sind.

Falls ihr Student seid, solltet ihr euch an das Studentenwerk der Universität wenden, an der ihr immatrikuliert seid .Im Falle einer Ausbildung am Abendgymnasium, höheren Fachschulen oder Kollegs, ist das Amt für Ausbildungsförderung für euch zuständig, in dessen Bezirk sich auch eure  Ausbildungsstätte befindet.

Wie lange bekomme ich BAföG?

Die Ausbildungsförderung wird so lange gezahlt, wie ihr euch in der Regelstudienzeit eures Studiengangs befindet. Das BAföG sieht dabei auch Ausnahmen vor, in denen auch über die Regelstudienzeit hinaus gefördert wird, etwa wenn ihr während oder vor dem Studium ein Kind bekommt oder ihr in studentischen Gremien tätig seid.

Studenten müssen außerdem ab dem fünften Semester Leistungsnachweise erbringen. Erkundigt euch rechtzeitig bei dem für euch zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, welche Leistungen ihr im Einzelnen erbringen müsst.

Lohnt es sich, BAföG nochmals zu beantragen?

Für Studenten, die vor August 2008 schon einmal erfolglos einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt haben, könnte es sich lohnen, erneut einen Antrag zu stellen.

Im August 2008, mit Wirkung für den Bewilligungszeitraum ab Oktober 2008, wurde der BAföG- Höchstsatz um 10 % auf 643,- € erhöht, die Freibeträge vom Einkommen der Studenten, ihrer Ehegatten und Eltern wurden ebenfalls um 8 % erhöht. Somit haben jetzt mehr Studenten einen Anspruch auf die Ausbildungsförderung.

Wie viel BAföG kann ich bekommen und was ist dabei zu beachten?

Die Höhe der Förderung bestimmt sich nach der Art der Ausbildung und der Unterbringung. Der Gesetzgeber sieht dabei gewisse Pauschalbeträge vor, nach denen euer Bedarf bemessen wird.

Sollte euer Einkommen oder das Einkommen eurer Ehegatten oder Eltern den Freibetrag überschreiten, wird der Förderungsbetrag entsprechend gekürzt. Elternunabhängige Förderung erfolgt nur in Ausnahmefällen.

Solltet ihr über Ersparnisse verfügen, die den Betrag von 5.200,- € (bzw. mit Kind 7.000,- €) überschreiten, erfolgt eine entsprechende Anrechnung auf den Förderungsbetrag. In diesem Fall kommt es dazu, dass ihr zunächst keinen Anspruch auf die Förderung habt.

Ein Minijob bis zu 400,- € brutto ist für Studenten anrechnungsfrei.

Auszubildende mit Kindern können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Wie gestaltet sich die BAföG-Rückzahlung?

Der größte Vorteil des BAföG ist, dass die Hälfte des Förderungsbetrags als Zuschuss zum Studium gilt, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen ist. Ihr müsst somit maximal die Hälfte des Förderungsbetrags zurückzahlen, jedoch nicht mehr, als 10.000,- €.

Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung der Förderung. Die Rückzahlung kann auch ausgesetzt werden, wenn ihr dann ein monatliches Einkommen unter 1.040,- € habt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich noch, wenn ihr einen Ehepartner oder Kinder mit zu versorgen habt.

Das Darlehen muss in monatlichen Mindestraten von 105,- € innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden.

Die Rückzahlungsforderung kann verkürzt werden, wenn ihr euer Studium mindestens 4 Monate vor dem Ende der Regelstudienzeit erfolgreich abschließt.

Darüber hinaus sieht das BAföG eine Kürzung des Rückzahlungsbetrags vor, wenn ihr zu den besten 30 % eures Studiengangs gehört.

Zahlt ihr das Darlehen früher zurück, als es das BAföG vorschreibt, können euch zwischen 8 und 50,5 % des Rückzahlungsbetrags erlassen werden.

Fazit

Die Förderung nach dem BAföG ist insbesondere für Studenten geeignet, die selbst über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen. Es ist zu beachten, dass auf den Förderungsbetrag das Einkommen und Vermögen der Eltern angerechnet werden.

Besonders vorteilhaft gestaltet sich die Rückzahlung der Ausbildungsförderung, da diese von eurem späteren Einkommen abhängt und euch somit nicht in Schulden stürzt.

Darüber hinaus ist der Rückzahlungsbetrag beispielsweise im Vergleich zu Studentenkrediten sehr gering.

Tipp

Solltet ihr einen Anspruch auf die Förderung nach dem BAföG haben, stellt doch mal einen Antrag auf Befreiung von der GEZ!







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