Auslands-BAföG
Wie stelle ich den Antrag auf Auslands-BAföG?
Ein Auslandsstudium stellt in der Regel eine enorme Belastung für den eigenen Geldbeutel dar. Daher sollte man vorher detailliert planen, wie die Ausbildung in einem fremden Land finanziert werden soll. Eine Möglichkeit stellt dabei das Auslands-BAföG dar. Der Antrag auf Auslands-BAföG muss bei Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. Dieses sollte spätestens 6 Monate von Antritt des Auslandsstudiums erfolgen. Allerdings ist zu empfehlen, mit der Planung etwas früher zu beginnen, um möglichen Verwaltungsproblemen aus dem Weg zu gehen und so nicht unter Zeitdruck zu geraten. So lässt sich der Weg zum Auslandsstudium ruhiger angehen.
Welche Studenten sind förderfähig?
Studenten die bereits im Inland BAföG beziehen, sind auch im Ausland förderfähig. Für diejenigen, die in der Heimat an der BAföG-Grenze gescheitert sind, besteht jedoch im Ausland die Möglichkeit auf das Berufsausbildungsförderungsgeld. Dies ist auf die weitaus höheren Fördersätze im Ausland zurückzuführen.
Wie hoch ist das Auslands-BAföG?
Der Inlands-Bedarf wird um die zusätzlichen Beträge im Ausland aufgestockt um zusätzlich anfallende Kosten wie Studiengebühren oder Reiskosten zu erstatten. Studenten, die sich für eine Ausbildung an einer Hochschule außerhalb der EU oder der Schweiz entscheiden, können einen Auslandsaufschlag erhalten, der abhängig vom gewählten Land ist.
Welche Vorrausetzungen muss ich erfüllen, um Auslands-BAföG zu bekommen?
Entscheidet man sich für ein Studium innerhalb der EU oder der Schweiz und bekommt den BAföG-Antrag bewilligt, so wird für den Studienaufenthalt im Ausland die finanzielle Unterstützung von Seiten des Staates von Beginn an bis zum Abschluss garantiert. Zu beachten ist, dass die Mindestdauer des Auslandsaufenthalts mindestens 6 Monate betragen muss. Ein Studium, das innerhalb der EU oder Schweiz absolviert wird, kann von Beginn bis zum Abschluss des Studiums durch BAföG finanziert werden. Im Falle einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von inländischen und einer oder mehreren ausländischen Hochschulen, kann das Studium im Ausland unabhängig von der vorherigen Ausbildungsdauer im Inland finanziert werden. Findet das Studium außerhalb der EU jedoch im Rahmen einer Inlandsausbildung statt, so ist die BAföG-Förderung auf 1 Jahr begrenzt. In besonderen Fällen kann sich diese jedoch um 3 Semester verlängern, so dass die maximale Förderdauer 2,5 Jahre beträgt. Für die BAföG-Verlängerung muss jedoch eine ausführliche Begründung verfasst werden, warum die weitere Zeit im Ausland der Ausbildung dienlich ist. Auch ein 12-wöchiges Praktikum kann unter Umständen durch das Auslands-BAföG gefördert werden.
Welches ist das zuständige BAföG-Amt für das Auslands-BAföG?
Europa
Albanien
Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 22 80
35010 Marburg
Tel.: 06421 / 296 – 0
Fax: 06421 / 296 – 223
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de
Internet: http://www.studentenwerk-marburg.de
Belgien
Region Hannover
Fachbereich Schulen
- Ausbildungsförderung -
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 / 616-0, -22252
Fax: 0511/ 616 – 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Internet: http://www.bafoeg-region-hannover.de