Just-study.com ist das Studienportal zu den alternativen Studienwegen/ Studienmöglichkeiten! Aus diesem Grund werden die folgenden Themen besonders ausführlich behandelt:
- das Fernstudium, lernen von zu Hause
- das Studium an privaten Hochschulen, mehr als eine Alternative zu staatlichen Hochschulen
- das Auslandsstudium, studieren in der Fremde
- die Studienplatzklage, der Türöffner trotz Ablehnungsbescheid
- ein Auslandsaufenthalt zur Wartezeitüberbrückung
Spannend ist auch unser Studiengangsverzeichnis. Hier präsentieren sich private Hochschulen mit einer Übersicht ihrer Studiengänge und allen Informationen wie Studienkosten und Dauer. Wir möchten euch gern in jeder Phase der Suche nach einer passenden Bildungsmöglichkeit unterstützen. Ob von unserem interaktiven Richtungsweiser “Teste deine Zukunft” bis zur Beschreibung der gängigen Studienfächer und Ausbildungsgängen, wollen wir die umfassenden Zukunftsmöglichkeiten aufzeigen.









Die momentane Situation der hohen Abiturientenquoten und der Studienplatzverknappung führt viele Menschen auf die Suche nach Alternativen. Man kann sich auf juristischen Wege mit der Studienplatzklage Zugang zum klassischem Studium verschaffen oder auch ein Fernstudium beginnen. Wichtig ist dabei im Vorfeld auf die Akkreditierung der Abschlüsse zu achten und schon kann es bei den Fernschulen ganzjährig losgehen. Es wird Ihnen dann Lernmaterial zugeschickt und Sie müssen auch je nach Studiengang regelmäßige Prüfungen ablegen. Man sollte allerdings beachten, dass diese Studienform ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Ehrgeiz voraussetzt. Die Kosten eines Fernstudiums sind bei den Anbietern sehr unterschiedlich und sollten daher direkt erfragt werden. Das Fachangebot ist dabei sehr vielfältig und umfasst Ausbildungen für gängige und moderne Berufsbilder.
Mit einem juristischen Winkelzug an den Wunschstudienplatz? Das klingt für die meisten zunächst befremdlich und realitätsfern. Doch die Möglichkeit mit einer Studienplatzklage an den Wunschstudiengang zu kommen ist bereits rege Praxis und wird seit Jahrzehnten betrieben. Der Gesetzgeber schaffte mit dem Grundgesetz für alle Deutschen das Recht ihre Ausbildungsstätte und ihren Beruf frei zu wählen. Das Bundesverfassungsgericht legte dieses Grundrecht in der wegbereitenden